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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - L 25 AS 769/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,15567
LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - L 25 AS 769/09 B ER (https://dejure.org/2009,15567)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.07.2009 - L 25 AS 769/09 B ER (https://dejure.org/2009,15567)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - L 25 AS 769/09 B ER (https://dejure.org/2009,15567)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Verwertung eines Schonvermögens i.R.d. Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - L 25 AS 769/09
    Denn ein den Erlass einer einstweiligen Anordnung gebietender Sachverhalt liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn während des andauernden Hauptsacheverfahrens die Verletzung grundgesetzlicher Gewährleistungen, hier insbesondere der Gewährleistung des Existenzminimums, zu besorgen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - L 25 AS 769/09
    Die Verwertung ist ferner nicht offensichtlich unwirtschaftlich im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II. Der Wertverlust der Anlagen im Vergleich zu ihrem Wert zum Zeitpunkt des erstmaligen Antrages der Antragsteller auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Mai 2005 in einer Größenordnung von 10 bzw. 20 % ist von den Antragstellern hinzunehmen; denn der Erwerb von Investmentfondsanteilen ist einem erhöhten Risiko sich ändernder Marktverhältnisse ausgesetzt, so dass unter diesem Aspekt gewisse Verluste zuzumuten sind (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 52/06 -, Urteil vom 16. Mai 2007 - B 11 b AS 37/06 R -, jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - L 25 AS 769/09
    Die Verwertung ist ferner nicht offensichtlich unwirtschaftlich im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II. Der Wertverlust der Anlagen im Vergleich zu ihrem Wert zum Zeitpunkt des erstmaligen Antrages der Antragsteller auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Mai 2005 in einer Größenordnung von 10 bzw. 20 % ist von den Antragstellern hinzunehmen; denn der Erwerb von Investmentfondsanteilen ist einem erhöhten Risiko sich ändernder Marktverhältnisse ausgesetzt, so dass unter diesem Aspekt gewisse Verluste zuzumuten sind (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 52/06 -, Urteil vom 16. Mai 2007 - B 11 b AS 37/06 R -, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2012 - L 15 AS 409/11
    Denn sollte sich in der Hauptsache ergeben, dass dem Antragsteller der geltend gemachte Anspruch auf höhere Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung zustehen, wären ihm diese rückwirkend zu gewähren (vgl. zu diesem Aspekt Beschlüsse des Sächsischen LSG vom 4. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER -, Rn. 42 und des LSG Berlin-Brandenburg vom 16. Juli 2009 - L 25 AS 769/09 B ER -, Rn. 10, jeweils m. w. N.).
  • LSG Sachsen, 04.02.2010 - L 3 SO 51/09

    Anspruch auf Sozialhilfe; Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen

    Denn sollte sich in der Hauptsache ergeben, dass dem Antragsteller ein Anspruch auf Hilfe zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben zusteht, wären ihm diese Beträge rückwirkend zu gewähren (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2009 - L 25 AS 769/09 B-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 10, m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2015 - L 25 AS 1931/15

    Einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund - Vermögen - Sparbrief - Verwertung

    Denn sollte sich in der Hauptsache ergeben, dass ihm ein Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zusteht, wären ihm diese Beträge rückwirkend zu gewähren (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Juli 2009 - L 25 AS 769/09 B ER - juris).
  • LSG Sachsen, 04.12.2012 - L 3 AS 1000/12

    Örtliche Zuständigkeit der Landessozialgerichte für Beschwerden gegen Beschlüsse

    Dem Antragsteller drohen bei einer Verwertung von Schonvermögen keine schwerwiegenden, durch das Hauptsacheverfahren nicht zu korrigierenden Nachteile, solange die Vermögenslage im Falle des Obsiegens im Hauptsacheverfahren wiederhergestellt werden kann (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 42; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2009 - L 25 AS 769/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 10).
  • SG Potsdam, 08.09.2009 - S 19 AS 2765/09

    Kosten der Unterkunft; Nutzungsvergütung

    Für Zeiträume, die danach bereits der Vergangenheit angehören, kann keine Hilfe mehr zugesprochen werden (so schon VGH München NVwZ-RR 1994, Seite 398), es sei denn die Entscheidung in der Hauptsache könnte zur nachträglicher Beseitigung schwerer und unwiederbringlicher Nachteile nicht mehr in der Lage sein (zuletzt LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juli 2009 - L 25 AS 769/09 B ER -, zitiert nach juris, Rn. 6), was von den Antragstellern nicht dargelegt worden ist und wofür Anhaltspunkte auch nach Lage der Akten nicht bestehen.
  • LSG Sachsen, 04.12.2012 - 3 AS 1000/12

    Einstweilige Anordnung; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Hilfebedürftigkeit;

    Dem Antragsteller drohen bei einer Verwertung von Schonvermögen keine schwerwiegenden, durch das Hauptsacheverfahren nicht zu korrigierenden Nachteile, solange die Vermögenslage im Falle des Obsiegens im Hauptsacheverfahren wiederhergestellt werden kann (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 42; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2009 - L 25 AS 769/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 10).
  • SG Dresden, 26.08.2009 - S 12 AS 3516/09

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ohne Anrechnung einer

    Um Wertungswidersprüche zu vermeiden, muss bei der Frage des Vorliegens eines Anordnungsgrundes grundsätzlich nach § 11 Abs. 2 SGB II materiell-rechtlich geschütztes (Schon-) Vermögen außer Betracht bleiben (vgl. Berlit, info also 2005, S. 1ff., 10 m. w. N.; LSG Niedersachsen-Bremen, B. v. 15.6.2009, L 13 AS 106/09 B ER; anders beurteilt: LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 16.7.2009, L 25 AS 769/09 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2009 - L 15 AS 1103/09
    Ist dagegen - wie im vorliegenden Fall - nur eine einmalige Leistung streitbefangen, deren Wert sich im Verhältnis zum konkret vorhandenen Schonvermögen als nicht außerordentlich hoch darstellt, ist ein Verweis auf das Schonvermögen durchaus zulässig (vgl. allgemein zur Zulässigkeit eines Verweises auf eine Vorfinanzierung aus dem Schonvermögen: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2009 - L 25 AS 769/09 B ER; LSG Thüringen, Beschluss vom 6. Juni 2006 - L 7 AS 235/09 ER; Conradis in: Münder, a.a.O., Anhang Verfahren Rn 119).
  • SG Lüneburg, 10.09.2009 - S 75 AS 984/09
    Vgl. insoweit LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.7.2009 - L 25 AS 769/09 B ER -:.
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